In dem Verfahren geht es um die Weitergabe von Ermittlungsdetails an die Medien - Gegen den Leiter der Bremer Anklagebehörde und drei seiner Mitarbeiter ist ermittelt worden. Laut der Generalstaatsanwaltschaft lässt sich aber nicht mehr zuordnen welcher Mitarbeiter Details weitergegeben hat. Noch ist der Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft allerdings nicht rechtskräftig.
Dienstag, 21.09.2021 09:01 Uhr
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