Wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken und stattdessen aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten, kann das Sorgerecht „für den Bereich schulischer Angelegenheiten“ entzogen werden.
Freitag, 02.07.2021 09:27 Uhr
Zurück
Freitag, 02.07.2021 09:27 Uhr
Wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken und stattdessen aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten, kann das Sorgerecht „für den Bereich schulischer Angelegenheiten“ entzogen werden.