Wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken und stattdessen aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten, kann das Sorgerecht „für den Bereich schulischer Angelegenheiten“ entzogen werden.
Freitag, 02.07.2021 09:56 Uhr
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Wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken und stattdessen aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten, kann das Sorgerecht „für den Bereich schulischer Angelegenheiten“ entzogen werden.