Dass der Einsatzleiter das Auto auch privat nutzt, diene nur seiner ständigen Einsatzbereitschaft und damit der Gefahrenabwehr. Das hat der Bundesfinanzhof in München jetzt entschieden.
Freitag, 09.07.2021 12:25 Uhr
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Dass der Einsatzleiter das Auto auch privat nutzt, diene nur seiner ständigen Einsatzbereitschaft und damit der Gefahrenabwehr. Das hat der Bundesfinanzhof in München jetzt entschieden.