Keine Lohnsteuer für Feuerwehrfahrzeug in Holzminden

Freitag, 09.07.2021 12:25 Uhr

Für ein Einsatzfahrzeug das dem Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr überlassen wurde, fällt keine Lohnsteuer an.

Dass der Einsatzleiter das Auto auch privat nutzt, diene nur seiner ständigen Einsatzbereitschaft und damit der Gefahrenabwehr. Das hat der Bundesfinanzhof in München jetzt entschieden.

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