Der niedersächsische Landtag hat das Wassergesetz geändert: Sportvereine werden von der Wasserentnahmegebühr befreit, wenn sie weniger als 5.000 m³ Grundwasser pro Jahr nutzen. Der Landessportbund hat die Entscheidung begrüßt und die Wichtigkeit einer umweltbewussten Wassernutzung betont.
Quelle: Pixabay, 26.09.2024